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|In einem neugegründeten Bezirk können zunächst ohne Wahlen Gründungs-Botschafter:innen eingesetzt werden. Ihre Amtszeit endet spätestens 2 Jahre nach der Gründung des Bezirkes. | |In einem neugegründeten Bezirk können zunächst ohne Wahlen Gründungs-Botschafter:innen eingesetzt werden. Ihre Amtszeit endet spätestens 2 Jahre nach der Gründung des Bezirkes. | ||
==C) Wahlordnung und Wahlleitung im Bezirk== | ==C) Wahlordnung und Wahlleitung im Bezirk== | ||
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|Für Wahlen im Bezirk gilt die Muster-Wahlordnung für Botschafter:innen-Wahlen von foodsharing. | |||
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|Der Bezirk kann eine eigene Wahlordnung entwickeln. | |||
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|a) Sie darf diesen Festlegungen und den Regeln im foodsharing-Wiki nicht widersprechen. | |||
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|b) Es gelten alle Regelungen der Muster-Wahlordnung, welche in der Wahlordnung des Bezirkes nicht abweichend geregelt sind. | |||
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|Eine eigene Wahlordnung wird durch Abstimmung im Bezirk beschlossen. Stimmberechtigt sind dabei alle verifizierten Stamm-Foodsaver:innen des Bezirkes. | |||
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|Stimmberechtigte Foodsaver:innen des Bezirkes können für eine abgestimmte Wahlordnung unter Angaben von Gründen eine Prüfung durch die überregionale Wahlprüfung beantragen. | |||
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|a) Sie informiert den Bezirk über alle Änderungen, die erforderlich sind, um die Wahlordnung gültig zu machen. | |||
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|b) Die Entscheidung der Wahlprüfung ist endgültig und bindend für den Bezirk. | |||
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|Der Bezirk stellt eine AG als lokale Wahlleitung auf. | |||
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|a) Sie ist für die gesamte Durchführung der Wahl und die Schritte bis zur Einsetzung der Gewählten zuständig. | |||
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|b) Die Mitglieder der AG müssen für alle Stimmberechtigten und wählbaren Foodsaver:innen namentlich (Name und FS-ID) erkennbar sein. | |||
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===3.1 Wahlen 3=== | ===3.1 Wahlen 3=== | ||
jfshjflhdfhkdhfjh | jfshjflhdfhkdhfjh | ||
Version vom 14. Oktober 2026, 12:56 Uhr
Wiki-Artikel-Typ: 1 (Regel-Artikel)
Festlegung für Botschafter:innen-Wahlen
Gültig ab 14.10.2026
A) Begriffsbestimmungen und Abkürzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Wahl ist der gesamte Ablauf vom Wahlaufruf bis zum Ende der Abstimmung.
- Abstimmung ist die Abgabe der Stimmen bei der Wahl.
- Wahlleitung (WL) ist die lokale AG im Bezirk, welche die Durchführung der Wahl organisiert.
- AG Wahlen (AG-W) ist die überregionale AG Wahlen.
- Wahlprüfung (WP) ist eine gewählte überregionale Gruppe für finale Entscheidungen in Sachen Wahlen.
- Stimmberechtigte sind alle Personen, die abstimmen dürfen.
- Wählbare Foodsavende sind alle Foodsaver:innen, die kandidieren dürfen.
- BBT ist das Botschafter:innen-Begrüßungsteam.
- Stamm-Foodsaver:innen sind Foodsaver:innen mit diesem Bezirk als Stammbezirk.
- Gründungs-Botschafter:innen sind Botschafter:innen, die bei Gründung eines neuen Bezirks vom BBT eingesetzt werden.
- Interim-Botschafter:innen sind Botschafter:innen, die zeitlich begrenzt die Aufgaben übernehmen, wenn keine gewählten Botschafter:innen zur Verfügung stehen.
B) Wahlen, Amtszeit, neue Bezirke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
| 1) | Botschafter:innen im Bezirk werden gewählt. | ||||||||||||||||||||||
| a) Ausnahmen sind nur zugelassen, wenn sie in diesen Festlegungen explizit vorgesehen sind. | |||||||||||||||||||||||
| b) In Bezirken mit Bezirksvereinen kann die Satzung/Geschäftsordnung vorsehen, dass die Botschafter:innen nicht gewählt, sondern durch ein anderes gewähltes Gremium des Vereines ernannt werden. | |||||||||||||||||||||||
| 2) | Die Wahlordnung legt die Anzahl der Botschafter:innen fest, die gewählt werden. | ||||||||||||||||||||||
| 3) | Die Amtszeit für eine Position wird von der Wahlordnung festgelegt; sie beträgt höchstens 3 Jahre. | ||||||||||||||||||||||
| 4) | Die Wahlordnung legt zudem den Beginn und das Ende der Amtszeit fest. Soweit die Wahlordnung nichts anderes festlegt, gilt: Die Amtszeit beginnt mit dem Einsetzen und endet mit dem Absetzen durch das BBT, spätestens jedoch nach 3 Jahren. | ||||||||||||||||||||||
| 5) | Die Wahl findet über das Abstimmungsmodul auf der foodsharing-Webseite statt, außer in Bezirken mit eingetragenen Bezirksvereinen, in deren Satzung/Geschäftsordnung ein anderer Weg vorgeschrieben ist. | ||||||||||||||||||||||
| 6) | Die Wahlordnung legt fest, ob und wie nach dem Ausscheiden eines:einer Botschafter:in eine Nachbesetzung erfolgt. | ||||||||||||||||||||||
| 7) | In einem neugegründeten Bezirk können zunächst ohne Wahlen Gründungs-Botschafter:innen eingesetzt werden. Ihre Amtszeit endet spätestens 2 Jahre nach der Gründung des Bezirkes.
C) Wahlordnung und Wahlleitung im Bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]3.1 Wahlen 3[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]jfshjflhdfhkdhfjh 3.2 Teilnahme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]öpdjgldshjglksdhghsghdjkhjkb D) Wahlordnung und Wahlleitung im Bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]E) Ablauf und Fristen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]F) Überprüfung von Wahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]G) Interim-Botschafter:innen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Artikel von: AG Wiki (Kontakt)
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