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Botschafter:innen-Wahlen: Unterschied zwischen den Versionen

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==B) Wahlen, Amtszeit, neue Bezirke==
==B) Wahlen, Amtszeit, neue Bezirke==
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|Botschafter:innen im Bezirk werden gewählt.
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   |a) Ausnahmen sind nur zugelassen, wenn sie in diesen Festlegungen explizit vorgesehen sind.
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   |b) DDDD
   |b) In Bezirken mit Bezirksvereinen kann die Satzung/Geschäftsordnung vorsehen, dass die Botschafter:innen nicht gewählt, sondern durch ein anderes gewähltes Gremium des Vereines ernannt werden.
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|Blub Blubs3
|Die Wahlordnung legt die Anzahl der Botschafter:innen fest, die gewählt werden.
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|Die Amtszeit für eine Position wird von der Wahlordnung festgelegt; sie beträgt höchstens 3 Jahre.
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|Blub Blubs8
|Die Wahlordnung legt zudem den Beginn und das Ende der Amtszeit fest. Soweit die Wahlordnung nichts anderes festlegt, gilt: Die Amtszeit beginnt mit dem Einsetzen und endet mit dem Absetzen durch das BBT, spätestens jedoch nach 3 Jahren.







Version vom 14. Oktober 2026, 12:29 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 1 (Regel-Artikel)


Festlegung für Botschafter:innen-Wahlen

Gültig ab 14.10.2026



A) Begriffsbestimmungen und Abkürzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wahl ist der gesamte Ablauf vom Wahlaufruf bis zum Ende der Abstimmung.
  2. Abstimmung ist die Abgabe der Stimmen bei der Wahl.
  3. Wahlleitung (WL) ist die lokale AG im Bezirk, welche die Durchführung der Wahl organisiert.
  4. AG Wahlen (AG-W) ist die überregionale AG Wahlen.
  5. Wahlprüfung (WP) ist eine gewählte überregionale Gruppe für finale Entscheidungen in Sachen Wahlen.
  6. Stimmberechtigte sind alle Personen, die abstimmen dürfen.
  7. Wählbare Foodsavende sind alle Foodsaver:innen, die kandidieren dürfen.
  8. BBT ist das Botschafter:innen-Begrüßungsteam.
  9. Stamm-Foodsaver:innen sind Foodsaver:innen mit diesem Bezirk als Stammbezirk.
  10. Gründungs-Botschafter:innen sind Botschafter:innen, die bei Gründung eines neuen Bezirks vom BBT eingesetzt werden.
  11. Interim-Botschafter:innen sind Botschafter:innen, die zeitlich begrenzt die Aufgaben übernehmen, wenn keine gewählten Botschafter:innen zur Verfügung stehen.

B) Wahlen, Amtszeit, neue Bezirke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1) Botschafter:innen im Bezirk werden gewählt.
a) Ausnahmen sind nur zugelassen, wenn sie in diesen Festlegungen explizit vorgesehen sind.
b) In Bezirken mit Bezirksvereinen kann die Satzung/Geschäftsordnung vorsehen, dass die Botschafter:innen nicht gewählt, sondern durch ein anderes gewähltes Gremium des Vereines ernannt werden.
2) Die Wahlordnung legt die Anzahl der Botschafter:innen fest, die gewählt werden.
3) Die Amtszeit für eine Position wird von der Wahlordnung festgelegt; sie beträgt höchstens 3 Jahre.
4) Die Wahlordnung legt zudem den Beginn und das Ende der Amtszeit fest. Soweit die Wahlordnung nichts anderes festlegt, gilt: Die Amtszeit beginnt mit dem Einsetzen und endet mit dem Absetzen durch das BBT, spätestens jedoch nach 3 Jahren.



klsfkhjdfhldhfhdkjghkjdhkfhkhsbksfigkbgk

2.1 BBB[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

kjfjkljfldjfj

2.2 CCCC[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

löfjsöjfdjfkljdljflkdjklfjdfljdl ===2.3 DDD

C) Wahlordnung und Wahlleitung im Bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

3.1 Wahlen 3[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

jfshjflhdfhkdhfjh

3.2 Teilnahme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

öpdjgldshjglksdhghsghdjkhjkb

D) Wahlordnung und Wahlleitung im Bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

E) Ablauf und Fristen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

F) Überprüfung von Wahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

G) Interim-Botschafter:innen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


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​Letzte Überarbeitung am 14.10.2026