Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)
Die lokale Schiedsstelle, kurz LS, übernimmt Revisionsfunktion bei Meldungen. Außerdem ist sie für die vorgesehene Bearbeitung von Meldungen mit Beteiligung von Administrator*innen der lokalen Meldebearbeitung vorgesehen.
Maßgebliche inhaltliche Grundlage ist die Wiki-Seite „Lokale Schiedsstelle“, die von der AG Verhaltensregeln und Meldesystem gepflegt und verwaltet wird. Die vorliegende Seite dient ausschließlich als Ergänzung zur Einordnung in GOALS. Sie steht nicht im Widerspruch zur maßgeblichen Wiki-Seite und stellt keine eigenständige oder parallele inhaltliche Ausarbeitung dar.
Aufgaben und Ziel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Schiedsstelle soll eine getrennte Zuständigkeit für die ihr zugewiesenen Fälle ermöglichen. Welche Anliegen sie tatsächlich prüfen darf und auf welchem Weg sie angerufen wird, richtet sich nach dem geltenden Verfahren.
Zuständigkeitsgrenzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Eine Revisionsfunktion begründet keine allgemeine Aufsicht über alle Arbeitsgruppen oder Entscheidungen des Bezirks. Die Schiedsstelle bearbeitet die ihr nach den geltenden Grundlagen zugewiesenen Anliegen.
Bei Meldungen mit Beteiligung von LMG-Administrator*innen ist die ausdrücklich vorgesehene andere Zuständigkeit zu beachten. Auch innerhalb der Schiedsstelle muss mögliche eigene Beteiligung anhand des geltenden Verfahrens geklärt werden.
Technische Funktionen laut Präsentation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Folien zeigen die Anzeige der Administratorinnen in der Bezirksübersicht sowie eine Meldungsübersicht beziehungsweise Bearbeitungsansicht für Fälle mit Beteiligung von Administratorinnen der lokalen Meldebearbeitung.
Besetzung und Zusammenarbeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Für die Administrator*innen ist eine Wahl verpflichtend und die Verwaltung der Mitgliedschaften über „AG-Anlegen“. Eine fachliche Schulung durch eine überregionale AG ist ebenfalls vorgesehen.
Die Zusammenarbeit mit der LMG braucht klare Zuständigkeiten und einen geschützten Informationsweg. Eine Weitergabe von Falldaten erfolgt nur im vorgesehenen Umfang.
Mögliche organisatorische Orientierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Klären, ob das Anliegen in die Zuständigkeit der Schiedsstelle fällt.
- Prüfen, ob eine eigene Beteiligung nach dem geltenden Verfahren zu berücksichtigen ist.
- Die vorgesehenen Unterlagen und Stellungnahmen über die zulässigen Wege einbeziehen.
- Das Anliegen nach dem geltenden Verfahren bearbeiten und das Ergebnis nachvollziehbar festhalten.
Die Aufzählung erläutert die Organisation der Arbeit. Sie legt keine zusätzlichen Fristen, Rechtsmittel oder Entscheidungsmaßstäbe fest.
Abgrenzung zur Mediation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Mediation setzt auf eine freiwillige Verständigung und trifft keine Bewertung über recht oder unrecht. Die Schiedsstelle nimmt dagegen eine bestimmte Funktion innerhalb des Meldeverfahrens wahr. Welcher Weg für ein Anliegen passt, hängt von dessen Gegenstand und den geltenden Zuständigkeiten ab.
Einordnung in GOALS[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Nutzung dieses Aufgabenbereichs ist freiwillig und richtet sich nach dem örtlichen Bedarf. Sie wird aber stark empfohlen, vor allem wenn es schon eine Lokale Meldegruppe gibt. Demokratische Partizipation im Konsent, Subsidiarität, Transparenz und maximaler Gestaltungsraum mit Respekt vor Individualität bilden die gemeinsame Grundlage. Eigenständiges Arbeiten erfolgt innerhalb des vereinbarten Auftrags. Technische Rechte ersetzen keine inhaltliche Zuständigkeit.