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von KristijanM

Betriebskoordination

Die Betriebskoordination unterstützt die Zusammenarbeit rund um kooperierende und mögliche neue Betriebe. Sie hilft, Anfragen und vorhandene Kapazitäten im Bezirk aufeinander abzustimmen und Betriebsverantwortliche bei übergreifenden Fragen zu unterstützen.

Aufgaben und Ziel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu den Aufgaben gehören die Abstimmung darüber, welche neuen Betriebe angesprochen werden, Rücksprachen auf Bezirkstreffen und die Berücksichtigung der Kettenregeln.Weitere Themen sind die Kommunikation mit Betriebsverantwortlichen und ein umsichtiger Umgang mit Betriebsberechtigungen.

Damit soll für die Beteiligten nachvollziehbar sein, welche Ansprachen bereits laufen, wo Unterstützung gebraucht wird und welche bestehenden Vereinbarungen berücksichtigt werden müssen.

Zusammenarbeit und Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gerade aufgrund der weitreichenden und tiefgreifenden Berechtigungsmöglichkeiten des Betriebskoordinationsteams ist die Subsidiarität der Betriebsverantwortlichen zu respektieren und zu wahren. Technische Zugriffsrechte berechtigen nicht dazu, deren Zuständigkeiten zu übergehen oder Aufgaben ungefragt zu übernehmen.

Das Betriebskoordinationsteam kann zwischen Betriebsteam und Foodsavern vermitteln und dabei die geltenden Bezirksregeln einbeziehen. Es unterstützt die Beteiligten dabei, Fragen zu klären und gemeinsame Lösungen zu finden, ohne übergriffig zu werden. Dabei bleibt die Eigenverantwortung der Betriebsverantwortlichen gewahrt; notwendige Änderungen werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt.

Der konkrete Auftrag der Betriebskoordination sollte in Abstimmung mit den Bezirksmitgliedern/Foodsavern des Bezirkes und Betriebsverantwortlichen deutlich machen, welche Fragen die Gruppe selbst bearbeitet und wann weitere Beteiligte einzubeziehen sind. Für Änderungen an bestehenden Kooperationen oder deren Betreuung gilt das dafür vorgesehene Abstimmungsverfahren.

Technische Funktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Präsentation zeigt die Auflistung der Administrator*innen in der Bezirksübersicht, den Zugriff auf Betriebe des Bezirks und die Möglichkeit, Betriebe zu bearbeiten.

Der Zugriff soll die vereinbarten Koordinationsaufgaben ermöglichen. Technische Änderungen an Betriebsdaten müssen sich auf diesen Auftrag beziehen. Für sensible Informationen sind die vorgesehenen Zugänge und ein vertrauensvoller Umgang erforderlich.

Möglicher Ablauf bei einer neuen Kooperation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Eine mögliche Kooperation wird mit den bereits bekannten Informationen eingebracht.
  2. Die Beteiligten prüfen, ob schon Kontakt besteht und welche geltenden Vorgaben zu berücksichtigen sind.
  3. Im vorgesehenen örtlichen Verfahren werden Kapazitäten und Zuständigkeiten abgestimmt.
  4. Die zuständige Person übernimmt die weitere Ansprache beziehungsweise Bearbeitung.
  5. Der Arbeitsstand wird so dokumentiert, dass parallele oder widersprüchliche Ansprachen vermieden werden.

Das Beispiel beschreibt eine mögliche Organisation. Daraus folgt kein zusätzlicher allgemeiner Genehmigungsvorbehalt.

Örtlich zu vereinbaren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sinnvoll sind klare Absprachen zu Kontaktwegen, zur Dokumentation laufender Anfragen und zur Unterstützung bei Engpässen. Wenn der Bezirk örtliche Modelle zur Verteilung von Aufgaben oder Berechtigungen nutzt, sollten deren Zweck und Verfahren verständlich zugänglich sein.

Einordnung in GOALS[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Nutzung dieses Aufgabenbereichs ist freiwillig und richtet sich nach dem örtlichen Bedarf. Demokratische Partizipation im Konsent, Subsidiarität, Transparenz und maximaler Gestaltungsraum mit Respekt vor Individualität bilden die gemeinsame Grundlage. Eigenständiges Arbeiten erfolgt innerhalb des vereinbarten Auftrags. Technische Rechte ersetzen keine inhaltliche Zuständigkeit.