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• Alle Verweise beziehen sich auf die „Festlegungen für Botschafter:innen-Wahlen“. | |||
• Falls der Bezirk keine eigene Wahlordnung erlässt, gilt automatisch diese Muster-Wahlordnung. | |||
• Änderungen, Ergänzungen und Auslassungen sind nur erlaubt, wenn sie durch die „Festlegungen für Botschafter:innen-Wahlen" explizit zugelassen sind oder wenn sie den Festlegungen und allen anderen Regeln (d.h. Typ-1-Artikeln) im foodsharing-Wiki nicht widersprechen. | |||
Stellen, die geändert werden können, sind hier durch die Zusatzzeile <span class="col-orange">„[optional: ...]"</span> in oranger Schrift markiert. | |||
• Wenn ein Bezirk eine eigene Wahlordnung erlässt, können Stamm-Foodsaver:innen des Bezirks die überregionale Wahlprüfung unter Angabe von Gründen um Überprüfung der Wahlordnung auf Zulässigkeit bitten. Eine unzulässige Wahlordnung kann zur Annullierung der durchgeführten Botschafter:innen-Wahl führen. | |||
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'''A) Begriffsbestimmungen''' | '''A) Begriffsbestimmungen''' | ||
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(1) Botschafter:innen im Bezirk werden gewählt. | :(1) Botschafter:innen im Bezirk werden gewählt. | ||
:<span class="col-orange">[Bezirksvereine: Ausnahme möglich]</span> | |||
[Bezirksvereine: Ausnahme möglich] | |||
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:<span class="col-orange">[optional: geplante Anzahl der BOTs wird frei vom Bezirk festgelegt]</span> | |||
:(3) Die Amtszeit für die Position als BOT beträgt 2 Jahre. Sie beginnt am Tag nach der Wahl und dem Einsetzen durch das BBT und endet mit Beginn der nächsten | |||
:Amtszeit und dem Absetzen durch das BBT. | |||
:<span class="col-orange">[optional: Dauer der Amtszeit: 1 bis 3 Jahre, aber höchstens 3 Jahre ]</span> | |||
:(4) Die Wahl findet über das Abstimmungs-Modul auf der foodsharing-Webseite statt. | |||
:<span class="col-orange">[Bezirksvereine: Ausnahme möglich]</span> | |||
:(5) Wenn Botschafter:innen mindestens 6 Monate vor Ende der Amtszeit aus dem Amt ausscheiden, wird auf Antrag von mindestens 5% der Stimmberechtigten eine | |||
:Nachwahl durchgeführt mit einem Ende der Wahl spätestens 2 Monate nach dem Antrag. | |||
:<span class="col-orange">[optional: Absatz kann wegfallen oder anders gefasst werden.]</span> | |||
[optional: Absatz kann wegfallen oder anders gefasst werden.] | |||
:(6) Wenn mindestens 3 Monate vor Ende der Amtszeit mindestens 5% der Stimmberechtigten und mindestens 5 Stimmberechtigte einen Antrag auf Neuwahl | |||
:eines:einer oder aller Botschafter:innen stellen, muss diese Neuwahl innerhalb von 2 Monaten stattfinden. Ansonsten endet die Amtszeit des:der Botschafter:in | |||
:bzw. aller Botschafter:innen zum Ende der 2 Monate. | |||
:Ein Antrag auf Neuwahl kann frühestens 6 Monate nach der Wahl oder 6 Monate nach dem letzten Antrag auf Abwahl erfolgen. | |||
:Der Antrag kann direkt im Bezirksforum gepostet werden oder ist per Mail von den antragstellenden Stimmberechtigten unter Angabe der FS ID an die Wahlleitung | |||
:zu senden. | |||
:Sollte es keine aktive Wahlleitung geben, kann der Antrag alternativ an die AG Abstimmungen des Bezirks oder wenn dies nicht möglich ist, an die überregionale AG | |||
:Wahlprüfung gesendet werden. | |||
:Die Wahlprüfung kann auch angerufen werden, wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird. | |||
:<span class="col-orange">[optional: Absatz kann wegfallen oder anders gefasst werden.]</span> | |||
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(1) Der Bezirk stellt eine AG als Wahlleitung auf. | :(1) Der Bezirk stellt eine AG als Wahlleitung auf. | ||
:a) Sie ist für die gesamte Durchführung der Wahl und die Schritte bis zur Einsetzung der Gewählten zuständig. | |||
:b) Die Mitglieder der AG müssen für alle Stimmberechtigten und wählbaren Foodsaver:innen (FS) namentlich (Name und FS-ID) erkennbar sein. | |||
:c) Foodsaver:innen, die bei der Wahl kandidieren, sind in der Wahlleitung nicht zugelassen. | |||
:<span class="col-orange">[optional: Absatz kann wegfallen oder anders gefasst werden.]</span> | |||
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(1) Stimmberechtigt sind alle verifizierten Stamm-Foodsaver:innen des Bezirks. | :(1) Stimmberechtigt sind alle verifizierten Stamm-Foodsaver:innen des Bezirks. | ||
:<span class="col-orange">[optional: Die Gruppe kann um weitere Foodsaver:innen vergrößert werden; bei Vereinen auch um andere Personen.]</span> | |||
[optional: Die Gruppe kann um weitere Foodsaver:innen vergrößert werden; bei Vereinen auch um andere Personen.] | :Wählbare Foodsaver:innen sind alle verifizierten Stamm-Foodsaver:innen des Bezirks. | ||
:<span class="col-orange">[optional: Die Gruppe kann um weitere Foodsaver:innen vergrößert werden.]</span> | |||
Wählbare Foodsaver:innen sind alle verifizierten Stamm-Foodsaver:innen des Bezirks. | :(2) Entscheidend für die Zugehörigkeit zur Gruppe ist bei den | ||
:* Stimmberechtigten der Zeitpunkt, an dem die Abstimmung eingestellt wird und bei | |||
[optional: Die Gruppe kann um weitere Foodsaver:innen vergrößert werden.] | :* wählbaren Foodsaver:innen das Ende der Bewerbungsphase. | ||
:(3) Wählbare Foodsaver:innen müssen für die Kandidatur alle Voraussetzungen erfüllen, welche in den Grundlagen 5 stehen, außer denen, die erst nach der Wahl | |||
(2) Entscheidend für die Zugehörigkeit zur Gruppe ist bei den | :vorliegen können. | ||
:<span class="col-orange">[optional: zusätzlicher Absatz (4) mit weiteren Voraussetzungen im Bezirk: „Wählbare Foodsaver:innen müssen außerdem die folgenden Voraussetzungen</span> | |||
* Stimmberechtigten der Zeitpunkt, an dem die Abstimmung eingestellt wird und bei | :<span class="col-orange">erfüllen: ...“]</span> | ||
* wählbaren Foodsaver:innen das Ende der Bewerbungsphase. | |||
(3) Wählbare Foodsaver:innen müssen für die Kandidatur alle Voraussetzungen erfüllen, welche in den Grundlagen 5 stehen, außer denen, die erst nach der Wahl vorliegen können. | |||
[optional: zusätzlicher Absatz (4) mit weiteren Voraussetzungen im Bezirk: „Wählbare Foodsaver:innen müssen außerdem die folgenden Voraussetzungen erfüllen: ...“] | |||
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(1) Rechtzeitig, mindestes 5 Wochen, vor dem Ende einer Amtszeit, plant die Wahlleitung eine Wahl. Der Zeitpunkt muss so gewählt werden, dass alle Schritte rechtzeitig vor Ende der laufenden Amtszeit beendet sein können. | :(1) Rechtzeitig, mindestes 5 Wochen, vor dem Ende einer Amtszeit, plant die Wahlleitung eine Wahl. Der Zeitpunkt muss so gewählt werden, dass alle Schritte | ||
:rechtzeitig vor Ende der laufenden Amtszeit beendet sein können. | |||
:<span class="col-orange">[Bezirksvereine: Ausnahme möglich]</span> | |||
:(2) a) Alle Veröffentlichungen zur Wahl erfolgen durch die Wahlleitung im Forum des Bezirks. | |||
:<span class="col-orange">[optional: kann geändert werden zu „… in der AG <name>.“</span> | |||
:<span class="col-orange">(<name> = Gruppe mit Stimmberechtigten und wählbaren Foodsaver:innen)]</span> | |||
:b) Veröffentlichungen sind: Wahlaufruf, Bekanntgabe der Kandidaturen, Ergebnis der Wahl, Frage an die Gewählten zur Annahme der Wahl, sowie Änderungen zu | |||
:Ergebnis, Gültigkeit oder Durchführung der Wahl. | |||
:(3) Bei schriftlicher Kommunikation zur Wahl erfolgt diese über die E-Mail-Adressen der Gruppen oder im Forum gemäß E (2). | |||
:(4) Alle E-Mails und Themen/ Threads zu einer Wahl im Forum der lokalen Wahlleitung werden bis zum Beginn der nächsten Amtszeit aufgehoben. Sie müssen danach | |||
:innerhalb von 6 Monaten gelöscht werden. | |||
:(5) Die Wahlleitung veröffentlicht einen Wahlaufruf, der mindestens enthalten muss: | |||
:1. eine genaue Angabe, welche Positionen gewählt werden | |||
:2. die Dauer der Amtsperiode | |||
:3. eine Aufgabenbeschreibung oder einen Link dazu | |||
:4. eine präzise Angabe der Voraussetzungen für die Kandidatur | |||
:5. den Link zur aktuellen Wahlordnung | |||
:6. eine Angabe des Weges für eine Bewerbung | |||
:7. einen Hinweis auf die Möglichkeit für Einwendungen an die lokale Wahlleitung gemäß E (13) bzw. die Bitte um Überprüfung der Einwendung durch die | |||
:überregionale Wahlprüfung gemäß E (14), einen Kontakt der überregionalen Wahlprüfung | |||
:8. Kontakt der lokalen Wahlleitung | |||
:<span class="col-orange">[optional: weitere Angaben können festgelegt werden, z.B. FS-ID]</span> | |||
:(6) Wählbare Foodsaver:innen können sich nach dem Wahlaufruf für die Wahl bewerben. Die Bewerbung muss für mindestens 2 Wochen möglich sein. Sie erfolgt in dem | |||
:im Wahlaufruf genannten Forum und Thema/Thread. | |||
:(7) Vor Bekanntgabe der Kandidaturen prüft die Wahlleitung für jede:n Bewerber:in die Voraussetzungen und teilt ihm:ihr das Ergebnis mit, im Falle der Ablehnung mit | |||
:der Begründung. | |||
:a) Weitere Gruppen des Bezirks sind verpflichtet, der Wahlleitung auf Anfrage erforderliche Informationen zur Prüfung von Voraussetzungen mitzuteilen. | |||
:b) Ein:e Bewerber:in wird zugelassen, wenn der Wahlleitung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Kandidaturen keine Information über das Fehlen einer | |||
:Voraussetzung vorliegt. | |||
:(8) Die Bekanntgabe der Kandidaturen findet nach dem Ende der Bewerbungsphase statt. Sie muss mindestens enthalten: | |||
:1. die Vornamen und FS-IDs (oder @FS-ID) der zugelassenen Kandidat:innen | |||
:2. Beginn und Ende oder Dauer der Abstimmung | |||
:3. eine Angabe des Themas/ Threads im Forum gemäß E (2), in dem Kandidat:innen sich vorstellen können | |||
:<span class="col-orange">[optional: weitere Angaben können festgelegt werden]</span> | |||
:(9) Die Abstimmung beginnt frühestens 1 Woche nach Bekanntgabe der Kandidaturen. Sie dauert 2 Wochen. | |||
:<span class="col-orange">[optional: Dauer der Abstimmung: mindestens 1 und bis zu 2 Wochen]</span> | |||
:a) Die Abstimmung findet mit den Möglichkeiten '''„'''Zustimmung / Ablehnung / Enthaltung" zu jedem:jeder Kandidat:in statt. | |||
:b) Gewählt sind die Kandidat:innen mit der größten Differenz von Zustimmungen und Ablehnungen. Kandidat:innen mit nicht-positiver Differenz sind nicht gewählt. | |||
:c) Weitere nicht-gewählte Kandidat:innen mit positiver Stimmendifferenz sind Nachrücker:innen. | |||
:d) Bei Gleichstand von mehreren Kandidat:innen findet eine Stichwahl zwischen den gleichstehenden Kandidat:innen statt. | |||
:e) Falls bei der Wahl Positionen unbesetzt bleiben, wird eine neue Wahl für die frei gebliebenen Positionen durchgeführt. | |||
:<span class="col-orange">[optional: a) bis e) kann anders festgelegt werden, siehe Erläuterungen]</span> | |||
:(10) Spätestens 3 Tage nach dem Ende der Abstimmung veröffentlicht die Wahlleitung das Ergebnis der Wahl. | |||
:Das Ergebnis muss mindestens bis zum Beginn der nächsten Amtszeit öffentlich einsehbar sein. | |||
:(11) Mit dem Ergebnis veröffentlicht die Wahlleitung die Frage an die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen. Die Gewählten sind nur dann rechtskräftig in der Funktion, | |||
:wenn sie ihre Annahme der Wahl spätestens 1 Woche danach im selben Forum Thema/Thread erklären. | |||
:(12) Die Wahlleitung schickt, | |||
:* wenn alle Gewählten ihre Wahl öffentlich angenommen oder abgelehnt haben | |||
:* oder 1 Woche nach der Frage an die Gewählten zur Annahme der Wahl gemäß E (11), | |||
:* jedoch spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Abstimmung | |||
:das Ergebnis mit allen Informationen an das BBT. | |||
:(13) Stimmberechtigte Foodsaver:innen können gegen die Durchführung der Wahl eine begründete Einwendung bei der lokalen Wahlleitung einreichen. | |||
:a) Der späteste Zeitpunkt ist 1 Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses. | |||
:b) Die lokale Wahlleitung prüft die Einwendung und teilt das Ergebnis der absendenden Person innerhalb von 1 Woche per E-Mail mit. | |||
:c) Eine aus der Einwendung folgende Änderung zu Ergebnis, Gültigkeit oder Durchführung der Wahl wird von der Wahlleitung unverzüglich veröffentlicht. | |||
:(14) Die absendende Person der Einwendung kann | |||
:* nach 1 Woche ohne Mitteilung eines Ergebnisses durch die Wahlleitung gemäß E (13) | |||
:* oder bei der Ablehnung der Einwendung die überregionale Wahlprüfung um Überprüfung bitten. | |||
:a) Der späteste Zeitpunkt ist 3 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses. | |||
:b) Die Bitte um Überprüfung muss begründet sein. | |||
:c) Die Bitte um Überprüfung hat keine aufschiebende Wirkung für die Durchführung der Wahl und die Einsetzung der Gewählten. | |||
:Jede sich daraus ergebende Änderung wird der lokalen Wahlleitung mitgeteilt und von dieser unverzüglich veröffentlicht. | |||
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(1) Als Interim-Botschafter:innen können Foodsaver:innen vorgeschlagen werden, die alle Voraussetzungen für Botschafter:innen gemäß den Grundlagen 5 außer der Wahl selbst erfüllen. | :(1) Als Interim-Botschafter:innen können Foodsaver:innen vorgeschlagen werden, die alle Voraussetzungen für Botschafter:innen gemäß den Grundlagen 5 außer der | ||
:Wahl selbst erfüllen. | |||
(2) Vorschlagsberechtigt sind stimmberechtigte Foodsaver:innen gemäß der Wahlordnung des Bezirks. | :(2) Vorschlagsberechtigt sind stimmberechtigte Foodsaver:innen gemäß der Wahlordnung des Bezirks. | ||
:(3) Die Einsetzung von vorgeschlagenen Interim-Botschafter:innen muss innerhalb von 1 Monat per Abstimmung im Bezirk bestätigt werden. | |||
(3) Die Einsetzung von vorgeschlagenen Interim-Botschafter:innen muss innerhalb von 1 Monat per Abstimmung im Bezirk bestätigt werden. | :(4) Die Amtszeit von Interim-Botschafter:innen beträgt maximal 1 Jahr und endet in jedem Fall mit einer regulären Wahl im Bezirk. | ||
:Eine Wiederwahl als Interim-Botschafter:in ist ausgeschlossen. | |||
(4) Die Amtszeit von Interim-Botschafter:innen beträgt maximal 1 Jahr und endet in jedem Fall mit einer regulären Wahl im Bezirk. | |||
Eine Wiederwahl als Interim-Botschafter:in ist ausgeschlossen. | |||
Aktuelle Version vom 3. November 2026, 20:10 Uhr
Vorbemerkungen:
• Alle Verweise beziehen sich auf die „Festlegungen für Botschafter:innen-Wahlen“.
• Falls der Bezirk keine eigene Wahlordnung erlässt, gilt automatisch diese Muster-Wahlordnung.
• Änderungen, Ergänzungen und Auslassungen sind nur erlaubt, wenn sie durch die „Festlegungen für Botschafter:innen-Wahlen" explizit zugelassen sind oder wenn sie den Festlegungen und allen anderen Regeln (d.h. Typ-1-Artikeln) im foodsharing-Wiki nicht widersprechen.
Stellen, die geändert werden können, sind hier durch die Zusatzzeile „[optional: ...]" in oranger Schrift markiert.
• Wenn ein Bezirk eine eigene Wahlordnung erlässt, können Stamm-Foodsaver:innen des Bezirks die überregionale Wahlprüfung unter Angabe von Gründen um Überprüfung der Wahlordnung auf Zulässigkeit bitten. Eine unzulässige Wahlordnung kann zur Annullierung der durchgeführten Botschafter:innen-Wahl führen.
Übersicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
A) Begriffsbestimmungen
B) Wahlen, Amtszeit
C) Wahlordnung und Wahlleitung im Bezirk
D) Stimmberechtigte und wählbare Foodsaver:innen
E) Ablauf und Fristen
F) Interim-Botschafter:innen
A) Begriffsbestimmungen
- (1) Wahl ist der gesamte Ablauf vom Wahlaufruf bis zum Ende der Abstimmung.
- (2) Abstimmung ist die Abgabe der Stimmen bei der Wahl.
- (3) Wahlleitung (WL) ist die lokale AG im Bezirk, welche die Durchführung der Wahl organisiert.
- (4) AG Wahlen (AG-W) ist die überregionale AG Wahlen.
- (5) Wahlprüfung (WP) ist eine gewählte überregionale Gruppe innerhalb der AG Wahlen für finale Entscheidungen in Sachen Wahlen.
- (6) Stimmberechtigte sind alle Personen, die abstimmen dürfen.
- (7) Wählbare Foodsaver:innen sind alle Foodsaver:innen, die kandidieren dürfen.
- (8) Stamm-Foodsaver:innen des Bezirks sind alle Foodsaver:innen, welche diesen Bezirk oder einen Unterbezirk als Stammbezirk haben.
- (9) BOT / BOTs sind die:der Botschafter:innen.
- (10) BBT ist das Botschafter:innen-Begrüßungsteam.
B) Wahlen, Amtszeit
- (1) Botschafter:innen im Bezirk werden gewählt.
- [Bezirksvereine: Ausnahme möglich]
- (2) Gewählt werden 3 Botschafter:innen
- [optional: geplante Anzahl der BOTs wird frei vom Bezirk festgelegt]
- (3) Die Amtszeit für die Position als BOT beträgt 2 Jahre. Sie beginnt am Tag nach der Wahl und dem Einsetzen durch das BBT und endet mit Beginn der nächsten
- Amtszeit und dem Absetzen durch das BBT.
- [optional: Dauer der Amtszeit: 1 bis 3 Jahre, aber höchstens 3 Jahre ]
- (4) Die Wahl findet über das Abstimmungs-Modul auf der foodsharing-Webseite statt.
- [Bezirksvereine: Ausnahme möglich]
- (5) Wenn Botschafter:innen mindestens 6 Monate vor Ende der Amtszeit aus dem Amt ausscheiden, wird auf Antrag von mindestens 5% der Stimmberechtigten eine
- Nachwahl durchgeführt mit einem Ende der Wahl spätestens 2 Monate nach dem Antrag.
- [optional: Absatz kann wegfallen oder anders gefasst werden.]
- (6) Wenn mindestens 3 Monate vor Ende der Amtszeit mindestens 5% der Stimmberechtigten und mindestens 5 Stimmberechtigte einen Antrag auf Neuwahl
- eines:einer oder aller Botschafter:innen stellen, muss diese Neuwahl innerhalb von 2 Monaten stattfinden. Ansonsten endet die Amtszeit des:der Botschafter:in
- bzw. aller Botschafter:innen zum Ende der 2 Monate.
- Ein Antrag auf Neuwahl kann frühestens 6 Monate nach der Wahl oder 6 Monate nach dem letzten Antrag auf Abwahl erfolgen.
- Der Antrag kann direkt im Bezirksforum gepostet werden oder ist per Mail von den antragstellenden Stimmberechtigten unter Angabe der FS ID an die Wahlleitung
- zu senden.
- Sollte es keine aktive Wahlleitung geben, kann der Antrag alternativ an die AG Abstimmungen des Bezirks oder wenn dies nicht möglich ist, an die überregionale AG
- Wahlprüfung gesendet werden.
- Die Wahlprüfung kann auch angerufen werden, wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird.
- [optional: Absatz kann wegfallen oder anders gefasst werden.]
C) Wahlordnung und Wahlleitung im Bezirk
- (1) Der Bezirk stellt eine AG als Wahlleitung auf.
- a) Sie ist für die gesamte Durchführung der Wahl und die Schritte bis zur Einsetzung der Gewählten zuständig.
- b) Die Mitglieder der AG müssen für alle Stimmberechtigten und wählbaren Foodsaver:innen (FS) namentlich (Name und FS-ID) erkennbar sein.
- c) Foodsaver:innen, die bei der Wahl kandidieren, sind in der Wahlleitung nicht zugelassen.
- [optional: Absatz kann wegfallen oder anders gefasst werden.]
D) Stimmberechtigte und wählbare Foodsaver:innen
- (1) Stimmberechtigt sind alle verifizierten Stamm-Foodsaver:innen des Bezirks.
- [optional: Die Gruppe kann um weitere Foodsaver:innen vergrößert werden; bei Vereinen auch um andere Personen.]
- Wählbare Foodsaver:innen sind alle verifizierten Stamm-Foodsaver:innen des Bezirks.
- [optional: Die Gruppe kann um weitere Foodsaver:innen vergrößert werden.]
- (2) Entscheidend für die Zugehörigkeit zur Gruppe ist bei den
- Stimmberechtigten der Zeitpunkt, an dem die Abstimmung eingestellt wird und bei
- wählbaren Foodsaver:innen das Ende der Bewerbungsphase.
- (3) Wählbare Foodsaver:innen müssen für die Kandidatur alle Voraussetzungen erfüllen, welche in den Grundlagen 5 stehen, außer denen, die erst nach der Wahl
- vorliegen können.
- [optional: zusätzlicher Absatz (4) mit weiteren Voraussetzungen im Bezirk: „Wählbare Foodsaver:innen müssen außerdem die folgenden Voraussetzungen
- erfüllen: ...“]
E) Ablauf und Fristen
- (1) Rechtzeitig, mindestes 5 Wochen, vor dem Ende einer Amtszeit, plant die Wahlleitung eine Wahl. Der Zeitpunkt muss so gewählt werden, dass alle Schritte
- rechtzeitig vor Ende der laufenden Amtszeit beendet sein können.
- [Bezirksvereine: Ausnahme möglich]
- (2) a) Alle Veröffentlichungen zur Wahl erfolgen durch die Wahlleitung im Forum des Bezirks.
- [optional: kann geändert werden zu „… in der AG <name>.“
- (<name> = Gruppe mit Stimmberechtigten und wählbaren Foodsaver:innen)]
- b) Veröffentlichungen sind: Wahlaufruf, Bekanntgabe der Kandidaturen, Ergebnis der Wahl, Frage an die Gewählten zur Annahme der Wahl, sowie Änderungen zu
- Ergebnis, Gültigkeit oder Durchführung der Wahl.
- (3) Bei schriftlicher Kommunikation zur Wahl erfolgt diese über die E-Mail-Adressen der Gruppen oder im Forum gemäß E (2).
- (4) Alle E-Mails und Themen/ Threads zu einer Wahl im Forum der lokalen Wahlleitung werden bis zum Beginn der nächsten Amtszeit aufgehoben. Sie müssen danach
- innerhalb von 6 Monaten gelöscht werden.
- (5) Die Wahlleitung veröffentlicht einen Wahlaufruf, der mindestens enthalten muss:
- 1. eine genaue Angabe, welche Positionen gewählt werden
- 2. die Dauer der Amtsperiode
- 3. eine Aufgabenbeschreibung oder einen Link dazu
- 4. eine präzise Angabe der Voraussetzungen für die Kandidatur
- 5. den Link zur aktuellen Wahlordnung
- 6. eine Angabe des Weges für eine Bewerbung
- 7. einen Hinweis auf die Möglichkeit für Einwendungen an die lokale Wahlleitung gemäß E (13) bzw. die Bitte um Überprüfung der Einwendung durch die
- überregionale Wahlprüfung gemäß E (14), einen Kontakt der überregionalen Wahlprüfung
- 8. Kontakt der lokalen Wahlleitung
- [optional: weitere Angaben können festgelegt werden, z.B. FS-ID]
- (6) Wählbare Foodsaver:innen können sich nach dem Wahlaufruf für die Wahl bewerben. Die Bewerbung muss für mindestens 2 Wochen möglich sein. Sie erfolgt in dem
- im Wahlaufruf genannten Forum und Thema/Thread.
- (7) Vor Bekanntgabe der Kandidaturen prüft die Wahlleitung für jede:n Bewerber:in die Voraussetzungen und teilt ihm:ihr das Ergebnis mit, im Falle der Ablehnung mit
- der Begründung.
- a) Weitere Gruppen des Bezirks sind verpflichtet, der Wahlleitung auf Anfrage erforderliche Informationen zur Prüfung von Voraussetzungen mitzuteilen.
- b) Ein:e Bewerber:in wird zugelassen, wenn der Wahlleitung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Kandidaturen keine Information über das Fehlen einer
- Voraussetzung vorliegt.
- (8) Die Bekanntgabe der Kandidaturen findet nach dem Ende der Bewerbungsphase statt. Sie muss mindestens enthalten:
- 1. die Vornamen und FS-IDs (oder @FS-ID) der zugelassenen Kandidat:innen
- 2. Beginn und Ende oder Dauer der Abstimmung
- 3. eine Angabe des Themas/ Threads im Forum gemäß E (2), in dem Kandidat:innen sich vorstellen können
- [optional: weitere Angaben können festgelegt werden]
- (9) Die Abstimmung beginnt frühestens 1 Woche nach Bekanntgabe der Kandidaturen. Sie dauert 2 Wochen.
- [optional: Dauer der Abstimmung: mindestens 1 und bis zu 2 Wochen]
- a) Die Abstimmung findet mit den Möglichkeiten „Zustimmung / Ablehnung / Enthaltung" zu jedem:jeder Kandidat:in statt.
- b) Gewählt sind die Kandidat:innen mit der größten Differenz von Zustimmungen und Ablehnungen. Kandidat:innen mit nicht-positiver Differenz sind nicht gewählt.
- c) Weitere nicht-gewählte Kandidat:innen mit positiver Stimmendifferenz sind Nachrücker:innen.
- d) Bei Gleichstand von mehreren Kandidat:innen findet eine Stichwahl zwischen den gleichstehenden Kandidat:innen statt.
- e) Falls bei der Wahl Positionen unbesetzt bleiben, wird eine neue Wahl für die frei gebliebenen Positionen durchgeführt.
- [optional: a) bis e) kann anders festgelegt werden, siehe Erläuterungen]
- (10) Spätestens 3 Tage nach dem Ende der Abstimmung veröffentlicht die Wahlleitung das Ergebnis der Wahl.
- Das Ergebnis muss mindestens bis zum Beginn der nächsten Amtszeit öffentlich einsehbar sein.
- (11) Mit dem Ergebnis veröffentlicht die Wahlleitung die Frage an die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen. Die Gewählten sind nur dann rechtskräftig in der Funktion,
- wenn sie ihre Annahme der Wahl spätestens 1 Woche danach im selben Forum Thema/Thread erklären.
- (12) Die Wahlleitung schickt,
- wenn alle Gewählten ihre Wahl öffentlich angenommen oder abgelehnt haben
- oder 1 Woche nach der Frage an die Gewählten zur Annahme der Wahl gemäß E (11),
- jedoch spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Abstimmung
- das Ergebnis mit allen Informationen an das BBT.
- (13) Stimmberechtigte Foodsaver:innen können gegen die Durchführung der Wahl eine begründete Einwendung bei der lokalen Wahlleitung einreichen.
- a) Der späteste Zeitpunkt ist 1 Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses.
- b) Die lokale Wahlleitung prüft die Einwendung und teilt das Ergebnis der absendenden Person innerhalb von 1 Woche per E-Mail mit.
- c) Eine aus der Einwendung folgende Änderung zu Ergebnis, Gültigkeit oder Durchführung der Wahl wird von der Wahlleitung unverzüglich veröffentlicht.
- (14) Die absendende Person der Einwendung kann
- nach 1 Woche ohne Mitteilung eines Ergebnisses durch die Wahlleitung gemäß E (13)
- oder bei der Ablehnung der Einwendung die überregionale Wahlprüfung um Überprüfung bitten.
- a) Der späteste Zeitpunkt ist 3 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses.
- b) Die Bitte um Überprüfung muss begründet sein.
- c) Die Bitte um Überprüfung hat keine aufschiebende Wirkung für die Durchführung der Wahl und die Einsetzung der Gewählten.
- Jede sich daraus ergebende Änderung wird der lokalen Wahlleitung mitgeteilt und von dieser unverzüglich veröffentlicht.
F) Interim-Botschafter:innen
- (1) Als Interim-Botschafter:innen können Foodsaver:innen vorgeschlagen werden, die alle Voraussetzungen für Botschafter:innen gemäß den Grundlagen 5 außer der
- Wahl selbst erfüllen.
- (2) Vorschlagsberechtigt sind stimmberechtigte Foodsaver:innen gemäß der Wahlordnung des Bezirks.
- (3) Die Einsetzung von vorgeschlagenen Interim-Botschafter:innen muss innerhalb von 1 Monat per Abstimmung im Bezirk bestätigt werden.
- (4) Die Amtszeit von Interim-Botschafter:innen beträgt maximal 1 Jahr und endet in jedem Fall mit einer regulären Wahl im Bezirk.
- Eine Wiederwahl als Interim-Botschafter:in ist ausgeschlossen.