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von Kerstin

Grundsätze: Unterschied zwischen den Versionen

KristijanM (Diskussion | Beiträge)
Grundsatz 1 und 3 um einen Satz ergänzt. Beschluss auf Grund von Diskussion im Forum angestoßen durch Polka AG. foodsharing e.V. als Rechtsträger unserer Organisationsplattform. Vorstandssitzung Dezember 2020 Beschluss
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Gültig ab 09.08.2017
Gültig ab 09.08.2017


Die Grundsätze wurden über mehrere Jahre erarbeitet, anfänglich durch das Orga-Team, danach durch den erweiterten Vorstand des foodsharing e.V., und sind als "Kleinster gemeinsamer Nenner" von foodsharing zu verstehen. Sie enthalten keine neuen Vorschriften, sondern fassen die Kernidee unserer Bewegung zusammen. In der Zukunft werden alle den Grundsätzen, ähnlich wie aktuell der Rechtsvereinbarung, zustimmen müssen (dies bedarf noch der IT-technischen Umsetzung). Sie können später durch den noch zu gründenden Bundesverband geändert und an die Bedürfnisse der Community angepasst werden.(1)
Alle unter dem Namen foodsharing auftretenden juristischen Personen, Einzelpersonen, foodsharing-Ortsgruppen und foodsharing-Ortsvereine verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrem Engagement für foodsharing einzuhalten:


Die [https://drive.google.com/open?id=1yDfMSgxUd0as_JRyknNGGuM-K976gIv0 Grundsätze als pdf-Datei zum Download].
==Grundsatz 1 - Organisation für mehr Lebensmittelwertschätzung und nachhaltige Ernährungssysteme==
foodsharing ist eine Organisation für mehr Lebensmittelwertschätzung und betrachtet eine drastische Reduzierung der Lebensmittelverschwendung als eine ethische, ökologische und klimapolitische Notwendigkeit. Wir setzen uns daher für ein ressourcenschonendes, zukunftsfähiges Ernährungssystem und eine umfassende Eindämmung der Emission von Treibhausgasen ein. Das bedeutet:


Alle unter dem Namen foodsharing auftretenden juristischen Personen, Einzelpersonen ebenso wie foodsharing-Ortsgruppen (darin eingeschlossen sind die Ortsvereine), verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrem Engagement für foodsharing einzuhalten:
# Wir schaffen ein Bewusstsein für die Ursachen der Lebensmittelverschwendung, sowie weiteren verschwenderischen Praktiken, und mögliche Lösungen. Dafür leisten wir Bildungsarbeit, vernetzen uns mit wichtigen Akteur:innen aus z.B. Wirtschaft und Zivilgesellschaft und bringen unsere Themen in die Politik ein.
# Wir schaffen Strukturen und Räume, in denen über die im Grundsatz genannten Themen gesprochen wird. Durch unsere Arbeit sparen wir Ressourcen und Treibhausgase ein und bauen gleichzeitig Wissen, Netzwerke und soziale Beziehungen auf.
# Wir retten Lebensmittel und andere Ware und sorgen dafür, dass davon nichts noch Gutes in der Tonne landet. Wenn möglich, unterstützt foodsharing Organisationen, die ähnliche Ziele wie foodsharing verfolgen, sowie deren Veranstaltungen, z.B. mit geretteten Lebensmitteln.


==Grundsatz 2 - Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung==
foodsharing verfolgt in erster Linie einen Nachhaltigkeitsanspruch und legt damit den Fokus nicht darauf, wer die Lebensmittel bzw. Waren konsumiert, sondern dass diese nicht im Müll landen. Deshalb rettet foodsharing überschüssige Lebensmittel und andere überschüssige Waren vor dem Wegwerfen und verteilt sie sowohl an bedürftige als auch an nicht bedürftige Personen, Gruppen und Einrichtungen. Dabei dürfen Aktive (Foodsaver) einen Teil der geretteten Waren zum Selbstverzehr nutzen. Darüber hinaus retten wir, über die reinen Lebensmittel hinausgehend und wo relevant und nötig, auch weitere Waren vor dem Wurf in die Tonne: Denn mit allen Ressourcen sollte vor dem Hintergrund einer drohenden Klimakrise sorgsam umgegangen und diese nicht verschwendet werden.


==Grundsatz 1 - Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung==
===Das bedeutet:===
foodsharing verfolgt in erster Linie einen Nachhaltigkeitsanspruch und legt damit den Fokus nicht darauf, wer die Lebensmittel bzw. Waren konsumiert, sondern dass diese nicht im Müll landen. Deshalb rettet foodsharing überschüssige Lebensmittel und andere überschüssige Waren vor dem Wegwerfen und verteilt sie sowohl an bedürftige wie nicht bedürftige Personen, Gruppen und Einrichtungen. Dabei dürfen Aktive (Foodsaver) einen Teil der geretteten Waren zum Selbstverzehr nutzen. foodsharing betrachtet eine drastische Reduzierung der Lebensmittelverschwendung als eine ethische, ökologische und klimapolitische Notwendigkeit. Wir setzen uns daher für ein ressourcenschonendes, zukunftsfähiges Ernährungssystem und eine umfassenden Eindämmung der Emission von Treibhausgasen ein.
# Lebensmittel und andere überschüssige Waren dürfen nur unentgeltlich, ohne jede Gegenleistung, weitergegeben werden.
# Dabei müssen die von der AG Hygiene ausgearbeiteten Hygieneregeln sowie die Verhaltensregeln eingehalten werden.
# Die Verwendung von geretteten Lebensmitteln für foodsharing-Veranstaltungen (z.B. Bildungsarbeit, Schnippelpartys und Aktionen für die Öffentlichkeitsarbeit) hat Vorrang gegenüber anderen Abholungen.


===Durchführungsbestimmungen:===
==Grundsatz 3 - Umgang mit Geld==
 
* 1. Lebensmittel und andere überschüssige Waren dürfen nur unentgeltlich, ohne jede Gegenleistung, weitergegeben werden.
 
* 2. Dabei müssen die vom Bundesverband foodsharing e.V. (1) vorgegebenen Hygieneregeln und -vorschriften (Wiki) eingehalten werden.
 
* 3. Alle bei foodsharing Aktiven müssen sich an die aktuell bei foodsharing geltenden Regeln, Qualitäts- und Leistungsmerkmale halten.
 
==Grundsatz 2 - Umgang mit Geld==
Die Arbeit von foodsharing ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeitende. Grundsätzlich gilt beim Umgang mit Geld das Prinzip: "So wenig wie möglich, so viel wie nötig".
Die Arbeit von foodsharing ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeitende. Grundsätzlich gilt beim Umgang mit Geld das Prinzip: "So wenig wie möglich, so viel wie nötig".
Der Bundesverband und alle Ortsgruppen unterliegen dem Grundsatz der Transparenz.
===Durchführungsbestimmungen:===
1. Die Ortsgruppen sind selbstlos tätig. Sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
3. Die Ortsgruppen können ihre Mittel in erster Linie aus freiwilligen Beiträgen und Spenden decken. Zur Erfüllung der Vereinszwecke sind zusätzlich öffentliche Zuwendungen möglich.
4. Bei der Annahme von Spendengeldern ist darauf zu achten, dass die Idee und der soziale Auftrag von foodsharing durch den/die Spender*in nicht geschädigt wird. Im Zweifelsfall entscheidet der Bundesverband foodsharing e.V.(1)
5. Eine Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeitrag muss in jedem foodsharing-Verein ohne jede Ausnahme möglich sein.
6. Notwendige Aufwendungen für Inhaber von Ämtern zur Erfüllung ihrer Aufgaben können erstattet werden. Darüber hinaus können Tätigkeiten nur im Rahmen von Ehrenamtspauschalen vergütet werden.
7. Finanz- und Tätigkeitsberichte sollen jährlich online transparent einsehbar sein.
8. Der Zugang zur foodsharing-Plattform ist und bleibt kostenlos.
==Grundsatz 3 - Politik und Toleranz==
foodsharing arbeitet unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.
foodsharing verteilt Lebensmittel an alle Menschen. Ausgrenzung, Rassismus, Sexismus und Diskriminierung in jeglicher Form werden ebenso wenig toleriert wie Belästigungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, Diffamierung und faschistische oder rassistische Äußerungen. foodsharing kooperiert daher nicht mit Parteien, Organisationen oder Einzelpersonen, die rassistische, antisemitische, sexistische oder sonstige menschenverachtende Positionen vertreten.


==Grundsatz 4 - Kooperation und Zusammenarbeit==
Der foodsharing e.V. und alle Ortsgruppen unterliegen dem Grundsatz der Transparenz.


Die Arbeit der Ortsgruppen von foodsharing steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Ortsgruppen respektieren die Bezirksgrenzen, sollten eng und gut zusammenarbeiten, ohne miteinander zu konkurrieren .
===Das bedeutet sowohl für den foodsharing e.V. als auch für die Bezirksvereine und Ortsgruppen:===


===Durchführungsbestimmungen:===
# Wir sind selbstlos tätig. Wir verfolgen keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
# Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck von foodsharing fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
# Wir beziehen unsere Mittel in erster Linie aus freiwilligen Beiträgen und Spenden. Zur Erfüllung der Vereinszwecke sind zusätzlich öffentliche Zuwendungen möglich.
# Bei der Annahme von Spendengeldern ist darauf zu achten, dass die Idee und der soziale Auftrag von foodsharing durch den/die Spender*in nicht geschädigt wird. Für gerettete Lebensmittel darf kein Geld angenommen werden. Im Zweifelsfall entscheidet der überregionale foodsharing e.V., was zulässig ist und was nicht.
# Eine Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeitrag muss in jedem foodsharing-Verein ohne jede Ausnahme möglich sein.
# Notwendige Aufwendungen für Inhaber von Ämtern zur Erfüllung ihrer Vereinsaufgaben können erstattet werden. Darüber hinaus können Tätigkeiten im Rahmen von Ehrenamtspauschalen vergütet werden.
# Bezahlte Stellen können für Bildungsarbeit und die Organisation der überregionalen foodsharing-Struktur geschaffen werden.
# Finanz- und Tätigkeitsberichte sollen jährlich online transparent einsehbar sein.
# Der Zugang zur foodsharing-Plattform ist und bleibt kostenlos.


1. Bei Unstimmigkeiten in der regionalen foodsharing-Arbeit, z. B. bei Vereinsneugründungen oder bei bereits bestehenden Ortsgruppen, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung vor Ort angestrebt werden.
==Grundsatz 4 - Parteipolitik und Toleranz==


2. Ist dies nicht möglich, ist der Bundesverband foodsharing e.V.(1) hinzuzuziehen, der dann Entscheidungsbefugnis erhält.
foodsharing arbeitet unabhängig von politischen Parteien und Religionszugehörigkeit.


3. Die Ortsgruppen tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.
Jegliche Diskriminierung, wie beispielsweise Rassismus oder Sexismus, werden ebenso wenig toleriert wie Belästigungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, Ausgrenzung, Diffamierung und faschistische Äußerungen. foodsharing
kooperiert daher nicht mit Parteien, Organisationen oder Einzelpersonen, die solche oder sonstige diskriminierende Positionen vertreten.


4. Alle Ortsgruppen helfen einander mit dem Ziel, die lokale foodsharing-Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen.
==Grundsatz 5 - Kooperation und Zusammenarbeit==


==Grundsatz 5 - foodsharing-Namensnutzung==
Die Arbeit der Ortsgruppen von foodsharing steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Ortsgruppen respektieren die Bezirksgrenzen und arbeiten eng und gut zusammen, ohne miteinander zu konkurrieren.


Die Wort-Bild-Marke 'foodsharing' ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband foodsharing e.V.(1) rechtlich geschützt.
===Das bedeutet:===


===Durchführungsbestimmungen:===
# Eine transparente und faire Kommunikation ist die Basis unserer Arbeit. Darauf bauen wir Strukturen und Entscheidungsprozesse auf.
# Bei Unstimmigkeiten in der regionalen foodsharing-Arbeit, z. B. bei Vereinsneugründungen oder bei bereits bestehenden Ortsgruppen, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung vor Ort angestrebt werden.
# Die Ortsgruppen tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.
# Alle Ortsgruppen helfen einander mit dem Ziel, die lokale foodsharing-Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen.


1. Die Bezeichnung der Ortsgruppe ist grundsätzlich der nachgestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen „foodsharing“ und ggf. e.V., z.B. "foodsharing Berlin e.V."
==Grundsatz 6 - foodsharing-Namensnutzung==


2. Alle sich neu gründenden Ortsgruppen mit deren Namensgebung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesverbandes foodsharing e.V.(1)
Die Wort-Bild-Marke 'foodsharing' sowie 'foodsharing Akademie' sind als eingetragene Markenzeichen durch den foodsharing e.V. rechtlich geschützt.


3. Der Name „foodsharing“ ist schriftlich beim Bundesverband foodsharing e.V.(1) zu beantragen und wird ausschließlich an Ortsgruppen für konkrete foodsharing-Projekte vergeben.
===Das bedeutet:===


4. Das Logo des Bundesverbandes foodsharing e.V.(1) ist von jeder Ortsgruppe in Form und Farbe ohne jede Veränderung zu übernehmen. Ausnahmen können beim Bundesverband foodsharing e.V.(1) beantragt werden.
# Die Bezeichnung der Ortsgruppe ist grundsätzlich der nachgestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen „foodsharing“ und ggf. e.V., z.B. "foodsharing München e.V."
# Alle sich neu gründenden Ortsgruppen mit deren Namensgebung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des foodsharing e.V.
# Der Name „foodsharing“ ist schriftlich beim foodsharing e.V. zu beantragen und wird ausschließlich an Ortsgruppen für konkrete foodsharing-Projekte vergeben.
# Das Logo von foodsharing ist von jeder Ortsgruppe in Form und Farbe entsprechend der Vorgaben im Design Manual zu
# übernehmen. Das entsprechende Logo kann bei der AG “Materialien - Grafikdateien” erfragt werden.


==Grundsatz 6 - Umgang mit Konflikten==
==Grundsatz 7 - Umgang mit Konflikten==


Streitigkeiten unter Foodsavern, unter Ortsgruppen und im Netzwerk werden nicht öffentlich ausgetragen.
Streitigkeiten unter Foodsavern, unter Ortsgruppen und im Netzwerk werden nicht öffentlich ausgetragen.


===Durchführungsbestimmungen:===
===Das bedeutet:===
 
1. Streitigkeiten und Unstimmigkeiten sind zuerst intern anzusprechen und zu klären. Dabei gilt es, immer sachlich und höflich zu bleiben, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet entsprechend die Ortsgruppe oder der Bundesverband foodsharing e.V.(1)
 
2. Im Konfliktfall und bei Verstößen entscheidet die jeweilige Schiedsstelle.
 
==Grundsatz 7 - Verlässlichkeit und Qualität==
foodsharing steht für Qualität der organisatorischen Abläufe des Lebensmittelrettens und der absoluten Verlässlichkeit bei der Abholung und Verteilung der Lebensmittel.
 
===Durchführungsbestimmungen:===
   
1. Damit Qualität und Verlässlichkeit einheitlich sichergestellt werden können, sollen die im Wiki festgelegten Grundsätze und Verhaltensregeln Anwendung finden.


2. Die Ortsgruppen sind dazu aufgefordert, den Wissenstransfer zwischen Wiki und Foodsavern zu gewähren.
# Streitigkeiten und Unstimmigkeiten sind zuerst intern anzusprechen und zu klären. Dabei gilt es, möglichst sachlich und höflich zu bleiben, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten.
# Wenn Konflikte weder über ein Gespräch noch über eine Mediation gelöst werden können, entscheidet die jeweilige lokale Meldegruppe, Schiedsstelle, Ketten-Konfliktlösung (KKL) oder die überregionale Konfliktbearbeitungsstelle (ÜKBS). Wenn diese Strukturen versagen, korrupt sind und/oder der foodsharing e.V. direkt betroffen ist (z.B. durch Rufschädigung in der Presse, Klagen, Haftungsfragen oder in schweren Fällen, z.B. bei sexuellen Übergriffen, Rechtsextremismus) entscheidet der foodsharing e.V. selbst.


==Grundsatz 8 - Einhaltung der Grundsätze==
==Grundsatz 8 - Einhaltung der Grundsätze==


1. Die foodsharing-Grundsätze sind Leitlinien zur Arbeit aller Foodsaver und ihrer Ortsgruppen.
Der foodsharing e.V. achtet auf die Einhaltung der foodsharing-Grundsätze. Bei Nichteinhaltung der foodsharing-Grundsätze kann der foodsharing e.V. einen Ausschluss von der foodsharing Plattform einleiten.
Die Privatpersonen und Ortsgruppen erklären durch ihre Zustimmung die Anerkennung und Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.


2. Der Bundesverband foodsharing e.V.(1) achtet zukünftig auf die Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.
Es gibt keinen Anspruch auf einen Zugang zur foodsharing-Plattform
Bei Nichteinhaltung der foodsharing-Grundsätze beantragt der Bundesverband foodsharing e.V.(1) ein satzungsgemäßes Verfahren zur Aberkennung des Namens 'foodsharing' und ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Bundesverband foodsharing e.V.(1)


:(1) Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.
Perspektivisch sollen diese Aufgaben von einem aus den Ortsvereinen zu gründenden Bundesverband übernommen werden.




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''Artikel von'': &nbsp; [[Foodsharing_e.V._und_dessen_Vorstand|Vorstand foodsharing e.V.]] &nbsp; (''[mailto:vorstand@foodsharing.network Kontakt]'')<br>
''Artikel von'': &nbsp; [[Foodsharing_e.V._und_dessen_Vorstand|Vorstand foodsharing e.V.]] &nbsp; (''[mailto:vorstand@foodsharing.network Kontakt]'')<br>''Letzte Überarbeitung am 10.08.2026''
''Letzte Überarbeitung am 09.08.2017''

Aktuelle Version vom 10. September 2026, 09:50 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 1 (Regel-Artikel)


foodsharing-Grundlagen 1

Gültig ab 09.08.2017

Alle unter dem Namen foodsharing auftretenden juristischen Personen, Einzelpersonen, foodsharing-Ortsgruppen und foodsharing-Ortsvereine verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrem Engagement für foodsharing einzuhalten:

2.1 Grundsatz 1 - Organisation für mehr Lebensmittelwertschätzung und nachhaltige Ernährungssysteme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

foodsharing ist eine Organisation für mehr Lebensmittelwertschätzung und betrachtet eine drastische Reduzierung der Lebensmittelverschwendung als eine ethische, ökologische und klimapolitische Notwendigkeit. Wir setzen uns daher für ein ressourcenschonendes, zukunftsfähiges Ernährungssystem und eine umfassende Eindämmung der Emission von Treibhausgasen ein. Das bedeutet:

  1. Wir schaffen ein Bewusstsein für die Ursachen der Lebensmittelverschwendung, sowie weiteren verschwenderischen Praktiken, und mögliche Lösungen. Dafür leisten wir Bildungsarbeit, vernetzen uns mit wichtigen Akteur:innen aus z.B. Wirtschaft und Zivilgesellschaft und bringen unsere Themen in die Politik ein.
  2. Wir schaffen Strukturen und Räume, in denen über die im Grundsatz genannten Themen gesprochen wird. Durch unsere Arbeit sparen wir Ressourcen und Treibhausgase ein und bauen gleichzeitig Wissen, Netzwerke und soziale Beziehungen auf.
  3. Wir retten Lebensmittel und andere Ware und sorgen dafür, dass davon nichts noch Gutes in der Tonne landet. Wenn möglich, unterstützt foodsharing Organisationen, die ähnliche Ziele wie foodsharing verfolgen, sowie deren Veranstaltungen, z.B. mit geretteten Lebensmitteln.

2.2 Grundsatz 2 - Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

foodsharing verfolgt in erster Linie einen Nachhaltigkeitsanspruch und legt damit den Fokus nicht darauf, wer die Lebensmittel bzw. Waren konsumiert, sondern dass diese nicht im Müll landen. Deshalb rettet foodsharing überschüssige Lebensmittel und andere überschüssige Waren vor dem Wegwerfen und verteilt sie sowohl an bedürftige als auch an nicht bedürftige Personen, Gruppen und Einrichtungen. Dabei dürfen Aktive (Foodsaver) einen Teil der geretteten Waren zum Selbstverzehr nutzen. Darüber hinaus retten wir, über die reinen Lebensmittel hinausgehend und wo relevant und nötig, auch weitere Waren vor dem Wurf in die Tonne: Denn mit allen Ressourcen sollte vor dem Hintergrund einer drohenden Klimakrise sorgsam umgegangen und diese nicht verschwendet werden.

2.2.1 Das bedeutet:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Lebensmittel und andere überschüssige Waren dürfen nur unentgeltlich, ohne jede Gegenleistung, weitergegeben werden.
  2. Dabei müssen die von der AG Hygiene ausgearbeiteten Hygieneregeln sowie die Verhaltensregeln eingehalten werden.
  3. Die Verwendung von geretteten Lebensmitteln für foodsharing-Veranstaltungen (z.B. Bildungsarbeit, Schnippelpartys und Aktionen für die Öffentlichkeitsarbeit) hat Vorrang gegenüber anderen Abholungen.

2.3 Grundsatz 3 - Umgang mit Geld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Arbeit von foodsharing ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeitende. Grundsätzlich gilt beim Umgang mit Geld das Prinzip: "So wenig wie möglich, so viel wie nötig".

Der foodsharing e.V. und alle Ortsgruppen unterliegen dem Grundsatz der Transparenz.

2.3.1 Das bedeutet sowohl für den foodsharing e.V. als auch für die Bezirksvereine und Ortsgruppen:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wir sind selbstlos tätig. Wir verfolgen keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck von foodsharing fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  3. Wir beziehen unsere Mittel in erster Linie aus freiwilligen Beiträgen und Spenden. Zur Erfüllung der Vereinszwecke sind zusätzlich öffentliche Zuwendungen möglich.
  4. Bei der Annahme von Spendengeldern ist darauf zu achten, dass die Idee und der soziale Auftrag von foodsharing durch den/die Spender*in nicht geschädigt wird. Für gerettete Lebensmittel darf kein Geld angenommen werden. Im Zweifelsfall entscheidet der überregionale foodsharing e.V., was zulässig ist und was nicht.
  5. Eine Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeitrag muss in jedem foodsharing-Verein ohne jede Ausnahme möglich sein.
  6. Notwendige Aufwendungen für Inhaber von Ämtern zur Erfüllung ihrer Vereinsaufgaben können erstattet werden. Darüber hinaus können Tätigkeiten im Rahmen von Ehrenamtspauschalen vergütet werden.
  7. Bezahlte Stellen können für Bildungsarbeit und die Organisation der überregionalen foodsharing-Struktur geschaffen werden.
  8. Finanz- und Tätigkeitsberichte sollen jährlich online transparent einsehbar sein.
  9. Der Zugang zur foodsharing-Plattform ist und bleibt kostenlos.

2.4 Grundsatz 4 - Parteipolitik und Toleranz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

foodsharing arbeitet unabhängig von politischen Parteien und Religionszugehörigkeit.

Jegliche Diskriminierung, wie beispielsweise Rassismus oder Sexismus, werden ebenso wenig toleriert wie Belästigungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, Ausgrenzung, Diffamierung und faschistische Äußerungen. foodsharing kooperiert daher nicht mit Parteien, Organisationen oder Einzelpersonen, die solche oder sonstige diskriminierende Positionen vertreten.

2.5 Grundsatz 5 - Kooperation und Zusammenarbeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Arbeit der Ortsgruppen von foodsharing steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Ortsgruppen respektieren die Bezirksgrenzen und arbeiten eng und gut zusammen, ohne miteinander zu konkurrieren.

2.5.1 Das bedeutet:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Eine transparente und faire Kommunikation ist die Basis unserer Arbeit. Darauf bauen wir Strukturen und Entscheidungsprozesse auf.
  2. Bei Unstimmigkeiten in der regionalen foodsharing-Arbeit, z. B. bei Vereinsneugründungen oder bei bereits bestehenden Ortsgruppen, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung vor Ort angestrebt werden.
  3. Die Ortsgruppen tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.
  4. Alle Ortsgruppen helfen einander mit dem Ziel, die lokale foodsharing-Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen.

2.6 Grundsatz 6 - foodsharing-Namensnutzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Wort-Bild-Marke 'foodsharing' sowie 'foodsharing Akademie' sind als eingetragene Markenzeichen durch den foodsharing e.V. rechtlich geschützt.

2.6.1 Das bedeutet:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Bezeichnung der Ortsgruppe ist grundsätzlich der nachgestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen „foodsharing“ und ggf. e.V., z.B. "foodsharing München e.V."
  2. Alle sich neu gründenden Ortsgruppen mit deren Namensgebung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des foodsharing e.V.
  3. Der Name „foodsharing“ ist schriftlich beim foodsharing e.V. zu beantragen und wird ausschließlich an Ortsgruppen für konkrete foodsharing-Projekte vergeben.
  4. Das Logo von foodsharing ist von jeder Ortsgruppe in Form und Farbe entsprechend der Vorgaben im Design Manual zu
  5. übernehmen. Das entsprechende Logo kann bei der AG “Materialien - Grafikdateien” erfragt werden.

2.7 Grundsatz 7 - Umgang mit Konflikten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Streitigkeiten unter Foodsavern, unter Ortsgruppen und im Netzwerk werden nicht öffentlich ausgetragen.

2.7.1 Das bedeutet:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Streitigkeiten und Unstimmigkeiten sind zuerst intern anzusprechen und zu klären. Dabei gilt es, möglichst sachlich und höflich zu bleiben, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten.
  2. Wenn Konflikte weder über ein Gespräch noch über eine Mediation gelöst werden können, entscheidet die jeweilige lokale Meldegruppe, Schiedsstelle, Ketten-Konfliktlösung (KKL) oder die überregionale Konfliktbearbeitungsstelle (ÜKBS). Wenn diese Strukturen versagen, korrupt sind und/oder der foodsharing e.V. direkt betroffen ist (z.B. durch Rufschädigung in der Presse, Klagen, Haftungsfragen oder in schweren Fällen, z.B. bei sexuellen Übergriffen, Rechtsextremismus) entscheidet der foodsharing e.V. selbst.

2.8 Grundsatz 8 - Einhaltung der Grundsätze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der foodsharing e.V. achtet auf die Einhaltung der foodsharing-Grundsätze. Bei Nichteinhaltung der foodsharing-Grundsätze kann der foodsharing e.V. einen Ausschluss von der foodsharing Plattform einleiten.

Es gibt keinen Anspruch auf einen Zugang zur foodsharing-Plattform

Perspektivisch sollen diese Aufgaben von einem aus den Ortsvereinen zu gründenden Bundesverband übernommen werden.



Artikel von:   Vorstand foodsharing e.V.   (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 10.08.2026