Übersicht
A) Begriffsbestimmungen
B) Wahlen, Amtszeit
C) Wahlordnung und Wahlleitung im Bezirk
D) Stimmberechtigte und wählbare Foodsaver:innen
E) Ablauf und Fristen
F) Interim-Botschafter:innen
A) Begriffsbestimmungen
- (1) Wahl ist der gesamte Ablauf vom Wahlaufruf bis zum Ende der Abstimmung.
- (2) Abstimmung ist die Abgabe der Stimmen bei der Wahl.
- (5) Wahlprüfung (WP) ist eine gewählte überregionale Gruppe innerhalb der AG Wahlen für finale Entscheidungen in Sachen Wahlen.
- (6) Stimmberechtigte sind alle Personen, die abstimmen dürfen.
- (7) Wählbare Foodsaver:innen sind alle Foodsaver:innen, die kandidieren dürfen.
- (8) Stamm-Foodsaver:innen des Bezirks sind alle Foodsaver:innen, welche diesen Bezirk oder einen Unterbezirk als Stammbezirk haben.
- (9) BOT / BOTs sind die:der Botschafter:innen.
- (10) BBT ist das Botschafter:innen-Begrüßungsteam.
B) Wahlen, Amtszeit
(1) Botschafter:innen im Bezirk werden gewählt.
[Bezirksvereine: Ausnahme möglich]
(2) Gewählt werden 3 Botschafter:innen.
[optional: geplante Anzahl der BOTs wird frei vom Bezirk festgelegt]
(3) Die Amtszeit für die Position als BOT beträgt 2 Jahre. Sie beginnt am Tag nach der Wahl und dem Einsetzen durch das BBT und endet mit Beginn der nächsten Amtszeit und dem Absetzen durch das BBT.
[optional: Dauer der Amtszeit: 1 bis 3 Jahre, aber höchstens 3 Jahre ]
(4) Die Wahl findet über das Abstimmungs-Modul auf der foodsharing-Webseite statt.
[Bezirksvereine: Ausnahme möglich]
(5) Wenn Botschafter:innen mindestens 6 Monate vor Ende der Amtszeit aus dem Amt ausscheiden, wird auf Antrag von mindestens 5% der Stimmberechtigten eine Nachwahl durchgeführt mit einem Ende der Wahl spätestens 2 Monate nach dem Antrag.
[optional: Absatz kann wegfallen oder anders gefasst werden.]
(6) Wenn mindestens 3 Monate vor Ende der Amtszeit mindestens 5% der Stimmberechtigten und mindestens 5 Stimmberechtigte einen Antrag auf Neuwahl eines:einer oder aller Botschafter:innen stellen, muss diese Neuwahl innerhalb von 2 Monaten stattfinden. Ansonsten endet die Amtszeit des:der Botschafter:in bzw. aller Botschafter:innen zum Ende der 2 Monate.
Ein Antrag auf Neuwahl kann frühestens 6 Monate nach der Wahl oder 6 Monate nach dem letzten Antrag auf Abwahl erfolgen.
Der Antrag kann direkt im Bezirksforum gepostet werden oder ist per Mail von den antragstellenden Stimmberechtigten unter Angabe der FS ID an die Wahlleitung zu senden.
Sollte es keine aktive Wahlleitung geben, kann der Antrag alternativ an die AG Abstimmungen des Bezirks oder wenn dies nicht möglich ist, an die überregionale AG Wahlprüfung gesendet werden.
Die Wahlprüfung kann auch angerufen werden, wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird.
[optional: Absatz kann wegfallen oder anders gefasst werden.]
C) Wahlordnung und Wahlleitung im Bezirk
(1) Der Bezirk stellt eine AG als Wahlleitung auf.
a) Sie ist für die gesamte Durchführung der Wahl und die Schritte bis zur Einsetzung der Gewählten zuständig.
b) Die Mitglieder der AG müssen für alle Stimmberechtigten und wählbaren Foodsaver:innen (FS) namentlich (Name und FS-ID) erkennbar sein.
c) Foodsaver:innen, die bei der Wahl kandidieren, sind in der Wahlleitung nicht zugelassen.
[optional: Absatz kann wegfallen oder anders gefasst werden.]
D) Stimmberechtigte und wählbare Foodsaver:innen
(1) Stimmberechtigt sind alle verifizierten Stamm-Foodsaver:innen des Bezirks.
[optional: Die Gruppe kann um weitere Foodsaver:innen vergrößert werden; bei Vereinen auch um andere Personen.]
Wählbare Foodsaver:innen sind alle verifizierten Stamm-Foodsaver:innen des Bezirks.
[optional: Die Gruppe kann um weitere Foodsaver:innen vergrößert werden.]
(2) Entscheidend für die Zugehörigkeit zur Gruppe ist bei den
- Stimmberechtigten der Zeitpunkt, an dem die Abstimmung eingestellt wird und bei
- wählbaren Foodsaver:innen das Ende der Bewerbungsphase.
(3) Wählbare Foodsaver:innen müssen für die Kandidatur alle Voraussetzungen erfüllen, welche in den Grundlagen 5 stehen, außer denen, die erst nach der Wahl vorliegen können.
[optional: zusätzlicher Absatz (4) mit weiteren Voraussetzungen im Bezirk: „Wählbare Foodsaver:innen müssen außerdem die folgenden Voraussetzungen erfüllen: ...“]
E) Ablauf und Fristen
(1) Rechtzeitig, mindestes 5 Wochen, vor dem Ende einer Amtszeit, plant die Wahlleitung eine Wahl. Der Zeitpunkt muss so gewählt werden, dass alle Schritte rechtzeitig vor Ende der laufenden Amtszeit beendet sein können.
[Bezirksvereine: Ausnahme möglich]
(2) a) Alle Veröffentlichungen zur Wahl erfolgen durch die Wahlleitung im Forum des Bezirks.
[optional: kann geändert werden zu „… in der AG <name>.“
(<name> = Gruppe mit Stimmberechtigten und wählbaren Foodsaver:innen)]
b) Veröffentlichungen sind: Wahlaufruf, Bekanntgabe der Kandidaturen, Ergebnis der Wahl, Frage an die Gewählten zur Annahme der Wahl, sowie Änderungen zu Ergebnis, Gültigkeit oder Durchführung der Wahl.
(3) Bei schriftlicher Kommunikation zur Wahl erfolgt diese über die E-Mail-Adressen der Gruppen oder im Forum gemäß E (2).
(4) Alle E-Mails und Themen/ Threads zu einer Wahl im Forum der lokalen Wahlleitung werden bis zum Beginn der nächsten Amtszeit aufgehoben. Sie müssen danach innerhalb von 6 Monaten gelöscht werden.
(5) Die Wahlleitung veröffentlicht einen Wahlaufruf, der mindestens enthalten muss:
1. eine genaue Angabe, welche Positionen gewählt werden
2. die Dauer der Amtsperiode
3. eine Aufgabenbeschreibung oder einen Link dazu
4. eine präzise Angabe der Voraussetzungen für die Kandidatur
5. den Link zur aktuellen Wahlordnung
6. eine Angabe des Weges für eine Bewerbung
7. einen Hinweis auf die Möglichkeit für Einwendungen an die lokale Wahlleitung gemäß E (13) bzw. die Bitte um Überprüfung der Einwendung durch die überregionale Wahlprüfung gemäß E (14), einen Kontakt der überregionalen Wahlprüfung
8. Kontakt der lokalen Wahlleitung
[optional: weitere Angaben können festgelegt werden, z.B. FS-ID]
(6) Wählbare Foodsaver:innen können sich nach dem Wahlaufruf für die Wahl bewerben. Die Bewerbung muss für mindestens 2 Wochen möglich sein. Sie erfolgt in dem im Wahlaufruf genannten Forum und Thema/Thread.
(7) Vor Bekanntgabe der Kandidaturen prüft die Wahlleitung für jede:n Bewerber:in die Voraussetzungen und teilt ihm:ihr das Ergebnis mit, im Falle der Ablehnung mit der Begründung.
a) Weitere Gruppen des Bezirks sind verpflichtet, der Wahlleitung auf Anfrage erforderliche Informationen zur Prüfung von Voraussetzungen mitzuteilen.
b) Ein:e Bewerber:in wird zugelassen, wenn der Wahlleitung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Kandidaturen keine Information über das Fehlen einer Voraussetzung vorliegt.
(8) Die Bekanntgabe der Kandidaturen findet nach dem Ende der Bewerbungsphase statt. Sie muss mindestens enthalten:
1. die Vornamen und FS-IDs (oder @FS-ID) der zugelassenen Kandidat:innen
2. Beginn und Ende oder Dauer der Abstimmung
3. eine Angabe des Themas/ Threads im Forum gemäß E (2), in dem Kandidat:innen sich vorstellen können
[optional: weitere Angaben können festgelegt werden]
(9) Die Abstimmung beginnt frühestens 1 Woche nach Bekanntgabe der Kandidaturen. Sie dauert 2 Wochen.
[optional: Dauer der Abstimmung: mindestens 1 und bis zu 2 Wochen]
a) Die Abstimmung findet mit den Möglichkeiten „Zustimmung / Ablehnung / Enthaltung" zu jedem:jeder Kandidat:in statt.
b) Gewählt sind die Kandidat:innen mit der größten Differenz von Zustimmungen und Ablehnungen. Kandidat:innen mit nicht-positiver Differenz sind nicht gewählt.
c) Weitere nicht-gewählte Kandidat:innen mit positiver Stimmendifferenz sind Nachrücker:innen.
d) Bei Gleichstand von mehreren Kandidat:innen findet eine Stichwahl zwischen den gleichstehenden Kandidat:innen statt.
e) Falls bei der Wahl Positionen unbesetzt bleiben, wird eine neue Wahl für die frei gebliebenen Positionen durchgeführt.
[optional: a) bis e) kann anders festgelegt werden, siehe Erläuterungen]
(10) Spätestens 3 Tage nach dem Ende der Abstimmung veröffentlicht die Wahlleitung das Ergebnis der Wahl.
Das Ergebnis muss mindestens bis zum Beginn der nächsten Amtszeit öffentlich einsehbar sein.
(11) Mit dem Ergebnis veröffentlicht die Wahlleitung die Frage an die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen. Die Gewählten sind nur dann rechtskräftig in der Funktion, wenn sie ihre Annahme der Wahl spätestens 1 Woche danach im selben Forum Thema/Thread erklären.
(12) Die Wahlleitung schickt,
• wenn alle Gewählten ihre Wahl öffentlich angenommen oder abgelehnt haben
• oder 1 Woche nach der Frage an die Gewählten zur Annahme der Wahl gemäß E (11),
• jedoch spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Abstimmung
das Ergebnis mit allen Informationen an das BBT.
13) Stimmberechtigte Foodsaver:innen können gegen die Durchführung der Wahl eine begründete Einwendung bei der lokalen Wahlleitung einreichen.
a) Der späteste Zeitpunkt ist 1 Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses.
b) Die lokale Wahlleitung prüft die Einwendung und teilt das Ergebnis der absendenden Person innerhalb von 1 Woche per E-Mail mit.
c) Eine aus der Einwendung folgende Änderung zu Ergebnis, Gültigkeit oder Durchführung der Wahl wird von der Wahlleitung unverzüglich veröffentlicht.
(14) Die absendende Person der Einwendung kann
• nach 1 Woche ohne Mitteilung eines Ergebnisses durch die Wahlleitung gemäß E (13)
• oder bei der Ablehnung der Einwendung
die überregionale Wahlprüfung um Überprüfung bitten.
a) Der späteste Zeitpunkt ist 3 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses.
b) Die Bitte um Überprüfung muss begründet sein.
c) Die Bitte um Überprüfung hat keine aufschiebende Wirkung für die Durchführung der Wahl und die Einsetzung der Gewählten.
Jede sich daraus ergebende Änderung wird der lokalen Wahlleitung mitgeteilt und von dieser unverzüglich veröffentlicht.
F) Interim-Botschafter:innen
(1) Als Interim-Botschafter:innen können Foodsaver:innen vorgeschlagen werden, die alle Voraussetzungen für Botschafter:innen gemäß den Grundlagen 5 außer der Wahl selbst erfüllen.
(2) Vorschlagsberechtigt sind stimmberechtigte Foodsaver:innen gemäß der Wahlordnung des Bezirks.
(3) Die Einsetzung von vorgeschlagenen Interim-Botschafter:innen muss innerhalb von 1 Monat per Abstimmung im Bezirk bestätigt werden.
(4) Die Amtszeit von Interim-Botschafter:innen beträgt maximal 1 Jahr und endet in jedem Fall mit einer regulären Wahl im Bezirk.
Eine Wiederwahl als Interim-Botschafter:in ist ausgeschlossen.